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Geschoßflächenzahl
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Grundflächenzahl
Die Geschoßflächenzahl ist auf 1,6 und die Grundflächenzahl auf 0,8 festgesetzt. -
Zahl der Vollgeschosse
Im Plangebiet ist die Bebauung mit zwei Vollgeschossen als Höchstgrenze festgesetzt. -
Bauweise und Stellung der Gebäude
Im Plangebiet ist eine abweichende Bauweise festgesetzt; es ist mit seitlichem Grenzabstand zu bauen, wobei Gebäude von mehr als 50 m zulässig sind. -
Stellplätze und Garagen
Garagen sind oberhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Vor Garagen ist ein Stauraum (Stellplatz) von mindestens 5,50 m freizuhalten. -
Material und Farbgebung
Im gesamten Plangebiet sind grellbunte Farben sowie glänzende Metall- und Kunststoffteile für die Fassadengestaltung zu vermeiden. -
Dachform und -gestaltung
Das geneigte Dach mit 15° bis 35° Neigung ist vorgeschrieben. Die Dacheindeckung darf langschaftsbedingt nur dunkelfarbig ausgeführt werden. -
Begrünung
Innerhalb der für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzten Flächen sind zur landschaftlichen Einbindung je 10 lfd. m Grundstücksgrenze heimische Laubgehölze und Sträucher zu pflanzen. Auf den nicht bebauten und nicht als Lagerflächen genutzten Flächen sind ebenfalls Pflanzungen vorzunehmen, die eine innere Durchgrünung erzielen sollen.
Gebäudefassaden sind aus gestalterischen und ökologischen Gründen zu begrünen. Dies erstreckt sich auf mindestens 1 Fassade je Gebäude.
Gestaltungsvorgaben
Kategorie: Wirtschaft